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Martin Schiller wegen Körperverletzung verurteilt

Das Amtsgericht Münster verurteilte den AfD-Ratsherrn Martin Schiller am 22.11.2019 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro. Die Strafe verblieb unterhalb von 90 Tagessätzen, so dass Schiller weiterhin als nicht vorbestraft gilt. Das Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass Schiller zusammen mit weiteren AfD-Mitgliedern im April 2018 einen Gast der Stadtbücherei Münster im Keller bei den Toiletten angegriffen und die Treppe hochgezerrt hatte, um diesen aus der Bücherei zu entfernen. Das Opfer erlitt dabei mehrere Prellungen und Hämatome. Continue reading Martin Schiller wegen Körperverletzung verurteilt